| Elternbeitrag |
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Liebe Eltern, Sie vertrauen Ihr Kind der Freien Waldorfschule Schwäbisch Gmünd an. Gleichzeitig wird auch Ihnen etwas anvertraut, nämlich die Schule selbst. Sie ist auf Ihre Mitarbeit und Unterstützung angewiesen und an ihr soll es Ihrem Kind gut gehen. Sie werden Träger der Schule – gemeinsam mit anderen Eltern und mit den Lehrern. Dies bedeutet für alle Eltern finanzielle Verpflichtungen. Dieses Dokument erläutert die finanzielle Seite Ihres Engagements. Die öffentlichen Zuschüsse erbringen derzeit nur rund zwei Drittel des Schulhaushalts. Um die Aufwendungen des Schulbetriebs abzudecken, haben wir die folgende Finanzierungsstruktur beschlossen. 1. Monatlicher Elternbeitrag
Der Solidargedanke ist Grundlage dieses Finanzierungssystems: Wenn Sie in der Lage sind, einen höheren Beitrag zu leisten, bitten wir Sie darum, dies zu tun: Sie gleichen auf diese Weise Beiträge für diejenigen aus, die verminderte finanzielle Möglichkeiten haben. Nur durch solche Unterstützung können wir die Beiträge auf dem o. g. Niveau halten. Ermäßigungen sind möglich. Einen Bedarf nach Ermäßigung können Sie freiwillig dem Beitragsausschuss vortragen. Ein Anspruch auf Ermäßigung besteht nicht. Einen Grund für einen reduzierten Beitragssatz müssen Sie einer Vertrauensperson des Beitragsausschusses nachweisen, z. B. durch einen Einblick in Ihre Einkommensverhältnisse. Höchste Vertraulichkeit sichern wir Ihnen zu. Die Ermäßigung ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf wird automatisch wieder der Regelbeitrag fällig, es sei denn, die Ermäßigung wird in einem erneuten Gespräch weiterhin bestätigt. Die rechtzeitige Initiative zu diesem Gespräch geht von Ihnen aus. Ändern sich die Verhältnisse durch Hinzukommen von einem oder mehreren Kindern einer Familie, ist der entsprechende Beitrag gültig. Bei Ausscheiden von Geschwisterkindern aus der Schule wird der Regelbeitrag entsprechend der an der Schule verbleibenden Kinderzahl neu festgelegt, sofern Sie dies wünschen. Besuchen jüngere Geschwisterkinder einen Waldorfkindergarten, eine andere Waldorfschule oder eine Waldorf-Betreuungseinrichtung für Kleinkinder, so werden diese wie Schulkinder gerechnet, so dass sich der von Ihnen an die Schule zu leistende Beitrag entsprechend reduziert. Wenn der Vorstand des Schulträgervereins eine Erhöhung der Beitragssätze beschließt und dies den Eltern schriftlich mitteilt, gilt die Erhöhung als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Mitteilung widersprochen wird. Der Widerspruch gilt jeweils nur für die Einzelsituation und wird in einem gemeinsamen Gespräch im Beitragsausschuss besprochen. 2. AufnahmegebührBei jeder Aufnahme wird eine einmalige Gebühr in Höhe von € 195 fällig. 3. MaterialgebührFür jedes Schulkind wird eine Materialgebühr von derzeit € 25 je Halbjahr erhoben (Stand: 15.02.11). Dieser Betrag dient zur pauschalen Deckung allgemein anfallender Kosten wie z. B. von Heften, Stiften, Malutensilien oder Fotokopien. Die Höhe des Be-trags wird von Zeit zu Zeit angepasst. Die Abbuchungen erfolgen zu Jahresbeginn und nach den Sommerferien, in der Regel in den Monaten Februar und Oktober. 4. ZusatzangeboteHierzu gehören z. B. die Beteiligung an den Kosten der Kernzeitbetreuung „Die Kate“ (Klassen 1 – 4) oder dem Mensaessen. Diese Beiträge werden bei Inanspruchnahme fällig und sind daher nicht Teil der allgemeinen Elternbeiträge. Sie werden gesondert kalkuliert und an geeigneter Stelle bekanntgegeben. 5. MitgliederdarlehenDie Gebäude und deren Ausstattung, die gegenwärtig von Schülern, Lehrern und Eltern genutzt werden, sind von früheren Elterngenerationen erstellt und weitgehend finanziert worden. Um die gegebene Zins- und Tilgungsbelastung zu verringern, soll jedes Elternhaus der Schule ein Mitgliederdarlehen in Höhe von mindestens € 2.500 zur Verfügung stellen. Das Darlehen steht der Schule zur Verfügung, bis das letzte Kind der Familie die Schule verlassen hat. Anschließend können Sie das Darlehen kündigen. Alternativ würden wir uns – sofern Ihnen dies möglich ist – sehr über Ihre Spende der Darlehenssumme freuen, gehen wir doch davon aus, dass Sie mit der Schule und mit der Entwicklung Ihres Kindes zufrieden waren. 6. SpendenSpenden ermöglichen es der Schulgemeinschaft, zusätzliche Projekte und Initiativen umzusetzen. 7. Verfahren7.1. BeitragsausschussVorstand und Schulverwaltung richten den Beitragsausschuss ein. Er ist aus Eltern der Schule und/oder externen Sachverständigen zusammengesetzt. Alle Mitglieder sind während und über die Zeit hinaus zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. An der Freien Waldorfschule Schwäbisch Gmünd unterrichtende Lehrkräfte sind von der Mitwirkung im Beitragsausschuss ausgeschlossen. Lehrkräfte erlangen keine Kenntnis über die Höhe der Elternbeiträge. 7.2. BeitragsgesprächeDie Aufnahme des Kindes erfolgt durch die pädagogische Konferenz. Anschließend wird ein Beitragsgespräch mit dem Beitragsausschuss terminiert. Gründe für eine Ermäßigung müssen glaubhaft nachgewiesen werden. Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter stellen diese Nachweise dem Beitragsausschuss zur Verfügung. 7.3. EntscheidungDer Beitragsausschuss führt die Beitragsgespräche persönlich. Über Beitragsermäßigungen entscheidet der Vorstand auf Grundlage der Empfehlung des Beitragsausschusses. 7.4. DatenschutzAlle Mitwirkenden in Vorstand, Beitragsausschuss und Schulverwaltung sind nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz belehrt und schriftlich zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Die Ergebnisse und Vereinbarungen der Gespräche werden schriftlich festgehalten und ergänzen eventuell bestehende vertragliche Vereinbarungen mit dem Elternhaus. Die erforderlichen Dokumente, Unterlagen und Informationen werden vertraulich und entsprechend der Regeln zum Datenschutz gehandhabt. Das Verfahren ist mit unserem Datenschutzbeauftragten abgestimmt, der auch kontaktiert werden kann. 7.5. Abbuchung, ModalitätenDie Beiträge sind jeweils zum Ersten eines Monats fällig und werden auch während der Schulferien, bei Krankheit oder Urlaub entrichtet. Das Schuljahr beginnt am 1. August des jeweiligen Kalenderjahres und endet am 31. Juli des Folgejahres. Der Elternbeitrag wird bis zum Ende des Monats, in dem das Vertragsverhältnis endet, berechnet. Dies ist bei Prüfungsabgängern das Ende des jeweiligen Schuljahres. Um eine effiziente Sachbearbeitung zu ermöglichen, erwarten wir Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Gebühren für durch Sie zu verantwortende Rücklastschriften werden Ihnen in Rechnung gestellt. Wenn in Einzelfällen die Überweisung der Beiträge vereinbart wird, so berechnen wir den damit verbundenen Mehraufwand in der Verwaltung pauschal mit € 25 pro Kalenderjahr. Diese Pauschale wird im Juli jeden Jahres fällig. 8. Änderungen dieser Beitragsordnung und jährliche BeitragserhöhungÜber inhaltliche Änderungen dieser Beitragsordnung beschließt die Mitgliederversammlung, über Anpassungen der Beiträge der Vorstand. Ohne Beschluss eines Gremiums werden die Beiträge zum Schuljahreswechsel im Sinne eines Inflationsausgleichs jährlich um 2 % erhöht.
Beschlossen von der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 23. Mai 2011. |
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