Die Veranstaltung wurde abgesagt! Thema: Pädagogik im Jugendalter - Die Oberstufe stellt sich vor. Sobald ein neuer Termin feststeht, erfahren Sie es hier.
Ort
Emil-Molt-Saal
Termine
Di, 12.01.2021, 20:00 Uhr
Informationsabende zum Thema Waldorfpädagogik. Das Angebot richtet sich insbesondere an Eltern der kommenden 1. Klasse, aber auch an andere Interessierte.
Zum Auftakt findet am Dienstag, 1. Dezember um 20 Uhr der Einführungsabend unter dem Thema „Pädagogische Motive in der Unter- und Mittelstufe“ statt. Klassenlehrer der Waldorfschule stellen Ziele und Arbeitsweisen ihrer pädagogischen Arbeit dar.
Im neuen Jahr wird die Informationsreihe am 12. Januar 2021 mit dem Thema „Pädagogik im Jugendalter – Die Oberstufe stellt sich vor“ fortgeführt. An diesem Abend werden unter anderem die möglichen Schulabschlüsse und Praktika thematisiert. In der Fortführung geht es am Dienstag, 9. Februar um das Thema „Die Bedeutung des Praktisch-künstlerischen Unterrichts für die Entwicklung des Kindes“. Mit dem Thema: „Strukturen der Waldorfschule und ihre Finanzierung“ wird die Reihe am Dienstag, 9. März beschlossen. Der Beginn ist jeweils um 20 Uhr. Und für alle, die sich für einen Quereinstieg an die Waldorfschule interessieren gibt es am Dienstag, 2. März um 18.30 Uhr einen Infotreff ebenfalls im Emil-Molt-Saal, dem Festsaal der Schule.
Übersicht Infoabende Schuljahr 2020/21
Di, 01.12.2020, 20:00 Uhr
Thema: Pädagogische Motive in der Unter- und Mittelstufe
Di, 12.01.2021, 20:00 Uhr
Thema: Pädagogik im Jugendalter – Die Oberstufe stellt sich vor
Di, 09.02.2021, 20:00 Uhr
Thema: Die Bedeutung des Praktisch-künstlerischen Unterrichts für die Entwicklung des Kindes
Di, 09.03.2021, 20:00 Uhr
Thema: Strukturen der Waldorfschule und ihre Finanzierung
Di, 03.03.2021, 18:30 Uhr
Thema: Der Quereinstieg in die Waldorfschule
In diesem Jahr ist eine Anmeldung für die Veranstaltungen erforderlich, diese können per Mail unter info@fws-gd.de oder telefonisch unter: 07171 8748870 erfolgen.
Unsere Veranstaltungen finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verordnung und den damit verbundenen Hygiene- und Abstandsregeln statt. https://km-bw.de/Coronavirus. Bitte beachten Sie den § 7 Zutritts- und Teilnahmeverbot.
§ 7 Zutritts- und Teilnahmeverbot
(1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung ein Zutrittsverbot zu bestimmten Örtlichkeiten oder ein Teilnahmeverbot an bestimmten Aktivitäten gilt, erfasst dies Personen,
(2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern dessen Einhaltung im Einzelfall unzumutbar oder ein Zutritt oder eine Teilnahme aus besonderen Gründen erforderlich und durch Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für Dritte soweit wie möglich minimiert ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.